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Antragstellung

Aus der Kirche – in die Stadt: Von der Idee zur Umsetzung

Ideen, die umgesetzt werden wollen, kosten. Materialien, Honorare, einzurichtende Projektstellen oder auch bauliche Maßnahmen summieren sich schnell. Damit gute Ideen deshalb nicht versanden, dafür gibt es die Stiftung Stadtblick.

Kriterien und Konditionen

  • Um möglichst viele Projekte fördern zu können, gewährt die Stiftung Stadtblick nur Zuschüsse, keine Vollfinanzierung. Geförderte Projekte müssen immer auch aus Eigen- und/oder Drittmitteln finanziert sein. Bei längerfristigen Projekten können auch Folgeanträge gestellt werden. Eine Verstetigung der Förderung ist nicht möglich.
  • Der Förderantrag muss das zu fördernde Projekt genau beschreiben und die Größenordnung der erforderlichen Förderung insgesamt genau beziffern. Förderanträge müssen jeweils bis zum 1. Juni gestellt werden. Nur dann kann die Förderung noch im selben Kalenderjahr bewilligt und ausgezahlt werden. Die Höhe der bereitgestellten Mittel richtet sich nach dem jährlichen Haushaltsplan und den jeweiligen Erträgen der Stiftung.
  • Förderanträge können von Haupt- und Ehrenamtlichen aus verschiedenen kirchlichen Bereichen gestellt werden:
    - aus den Pfarreien, Einrichtungen, Verbänden in Nürnberg
    - aus den Arbeitsfeldern der Katholischen Stadtkirche Nürnberg
    - aus den katholischen Dekanaten Nürnberg-Nord und Nürnberg-Süd
  • Der Stiftungsrat entscheidet in der Regel einmal im Jahr, wie viele Zuschussmittel für welche Projekte vergeben werden sollen.
  • Nach Abschluss eines geförderten Projekts erhält die Stiftung vom Antragsteller und Projektträger einen Rechenschaftsbericht und eine Dokumentation des Projekts in Form von Presse- und Bildmaterial und einer Selbsteinschätzung zum weiteren Erfolg des Projekts. Die Dokumentation dient der Stiftung als Beleg und künftigen Projektinitiatoren als Impuls.

Antragstellung

Zur Antragstellung drucken Sie bitte den Zuschussantrag (pdf-Anhang Förderantrag) aus und lesen das Merkblatt (pdf-Anhang Merkblatt zum Förderantrag) ausführlich! Im Förderantrag erklären Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie das Merkblatt zur Kenntnis genommen haben und die mit dem Zuschuss verbundenen Bedingungen akzeptieren!